Über die GRM
Die Gütegemeinschaft Reinigung von Fassaden und Metallfassadensanierung e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss von führenden Dienstleistungsunternehmen, die ihren Kunden eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Reinigung von Fassaden und /oder Denkmalen aus den Werkstoffen Metall und Stein bieten mit dem gemeinsamen Ziel der Werterhaltung der Fassaden und Denkmale.
Nur diese Firmen haben die Aufnahmeprüfungen zur Erlangung des GRM-Gütezeichens RAL-GZ 632 mit Erfolg absolviert. Sie unterziehen sich mehrmals im Jahr Fremdüberwachungs- und Betriebsprüfungen durch ein neutrales Prüfinstitut und können nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GRM, der Gütesicherung RAL-GZ 632, arbeiten.
Sie dürfen für eine gütegesicherte Reinigung ausschließlich neutrale, von der GRM geprüfte und zugelassene Reinigungs- und Konservierungsmittel einsetzen und müssen gütegesicherte Reinigungen von GRM-geschultem Personal durchführen lassen. Informieren Sie sich über die wesentlichen, für eine gütegesicherte Fassaden- und Denkmalreinigung sprechenden Argumente in unserer Infobroschüre.

Unsere Mitglieder erkennen
Sie an dem Ral-Gütezeichen
Vorstand
Gerhard Wilke
Vorstandsvorsitzender
c/o
Gegenbauer Services GmbH
Paul-Robeson-Str. 37
10439 Berlin
Markus Müller
Stlv. Vorstandsvorsitzender
c/o
Rudolf Ambruch Fassadenpflege GmbH
Esperantostr. 12
70197 Stuttgart
Patrick Hergl
Beisitzer
Werner Mader
Vorsitzender Güteausschuss
c/o
Aluminium Deutschland e.V.
Fritz-Vomfelde-Straße 30
40547 Düsseldorf
Geschäftsstelle
Lars Walther
Geschäftsführer
Marie-Curie-Straße 19
73529 Schwäbisch Gmünd
Telefon:Mail:
+49 (7171) 10408-37
info@grm-online.de
Patrik Wehnhardt
Assistent der Geschäftsführung
Marie-Curie-Straße 19
73529 Schwäbisch Gmünd
Telefon:Mail:
+49 (7171) 10408-45
info@grm-online.de
Elke Frankenhauser
Sekretariat
Marie-Curie-Straße 19
73529 Schwäbisch Gmünd
Telefon:Mail:
+49 (7171) 10408-45
info@grm-online.de
Häufige Fragen
Was ist RAL-Güteschutz?
Nähere Informationen zum RAL-Güteschutz finden Sie unter www.ral.de
Was haben Auftraggeber davon?
Der Markt für Gebäudereinigungen im allgemeinen, aber auch für Fassadenreinigungen im besonderen ist hart umkämpft und durch einen scharfen Preiswettbewerb geprägt.
Es ist heutzutage keine Besonderheit, dass Angebote für gütegesicherte Fassaden- und Denkmalreinigungen von außenstehenden Reinigungsunternehmen deutlich unterboten werden.
Die Mitgliedsfirmen der 1984 gegründeten Gütegemeinschaft Reinigung von Fassaden und Metallfassadensanierung e.V. (GRM) sind daher gefordert, ihren Kunden / Auftraggebern gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass eine Fassaden- und/oder Denkmalreinigung nach den Güte- und Prüfbestimmungen (Gütesicherung RAL-GZ 632) auch bei mitunter erheblich höherem Preis das seriösere Preis-/Leistungsverhältnis aufweist.
Wie erstelle ich eine Ausschreibung nach GRM?
Je detaillierter die Ausschreibung vorliegt, umso besser ist später die Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Anbietern zu beurteilen. Deshalb ist es empfehlenswert, auf die Ausarbeitung und die entsprechenden Details im Leistungsverzeichnis besonderen Wert zu legen. Ein Beispiel dazu gibt das Muster-Leistungsverzeichnis der Gütegemeinschaft Reinigung von Fassaden und Metallfassadensanierung e.V.
Ein wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung muss immer die Musterreinigung sein. Nur anhand der Musterreinigung können Angebote qualifiziert verglichen werden und es ist sichergestellt, dass der Auftragnehmer die zugesicherte Leistung erbringen kann.
Wie wird eine Musterreinigung durchgeführt?
Die Anbieterfirmen sollen vor Auftragsvergabe eine Musterreinigung durchführen, die unter praxisnahen Bedingungen an genau festgelegten und miteinander identischen, vergleichbaren Musterflächen stattfinden soll.
Die Musterflächen sollten einen Verschmutzungsgrad aufweisen, der für das Objekt repräsentativ ist. Dabei sollten die entsprechenden Hilfsmittel, wie ein fahrbares Gerüst, bereitgestellt sein, um ein entsprechendes Element sachgerecht zu reinigen.
Es empfiehlt sich, die Anbieter im Abstand von 2 bis 3 Stunden eine Reinigung durchführen zu lassen und das Ergebnis nach den Kriterien Zeitaufwand, verwendete Reinigungs-, Hydrophobierungs- und Pflegemittel, Professionalität der Reinigung, Schutz der Nebenbauteile, Zeitaufwand und natürlich des Reinigungsergebnisses zu bewerten. Ein Bewertungsschema ist in der Anlage beigefügt. Es steht dem Ausschreibenden die Möglichkeit offen, die einzelnen Bewertungsschwerpunkte mit einem entsprechenden maximal möglichen Punktesystem zu gewichten.
Warum sind Betrachtungsbedingungen wichtig für die Beurteilung der Fassadenreinigung?
Um objektiv bewerten zu können, müssen zunächst die Betrachtungsbedingungen festgelegt sein. Die Bewertung sollte bei diffuser Beleuchtung senkrecht zur Oberfläche und für die Bewertung des Gesamtbildes in einem Abstand von 3 Metern im Erdgeschossbereich, sowie 5 Metern in den übrigen Geschossen erfolgen. Bei der Beurteilung der Reinigungsqualität ist allerdings eine Detailbetrachtung notwendig. Diese sollte in einem Abstand zwischen 0,5 und einem Meter erfolgen.
Bei der Beurteilung der Reinigungsleistung ist ein Soll-Ist-Vergleich zwischen der Musterfläche und der restlichen gereinigten Fassade vorzunehmen.
Warum sollen Reinigungsaufträge an die GRM gemeldet werden?
Wird eine Fassadenreinigung an ein Mitglied der Gütegemeinschaft vergeben, sollte der Auftraggeber die Reinigungsmaßnahmen am besten direkt der Gütegemeinschaft melden. Dies kann durch einen Anruf, ein Fax oder mit Hilfe des anonymen Meldeformulars über die Homepage erfolgen.
Damit besteht die Möglichkeit, dass das von der GRM beauftragte, unabhängige Prüfinstitut die Reinigungsmaßnahmen in die unangemeldete Fremdüberwachung mit einbeziehen kann.
Bei einer Reinigung durch GRM-Mitgliedsbetriebe bietet die GRM in Streitfällen die Möglichkeit einer Überprüfung der Reinigungsmaßnahmen durch das beauftragte, unabhängige Prüfinstitut.
Sollte sich die Reklamation als begründet herausstellen, trägt die Gütegemeinschaft die Kosten dieser Überprüfung.
Was sind GRM zugelassene Reinigungsmittel?
Die durch die GRM gelisteten Reinigungsmittel und Reinigungshilfsmittel sind durch ein von der GRM beauftragtes, unabhängiges Prüfinstitut auf Ihre Eignung gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 632 und den Prüfrichtlinien geprüft.
Dadurch wird gewährleistet, dass das betreffende Reinigungs- oder Konservierungsmittel, sowie Reinigungshilfsmittel bei fachgerechter Anwendung auf der dafür zugelassenen Fassadenart keine Schäden hervorruft. Die Liste der geprüften Reinigungs- und Reinigungshilfsmittel finden Sie hier.
Warum ist der Einsatz zugelassener Reinigungsmittel noch keine Reinigung nach GRM Vorgaben?
Der fachgerechte Einsatz dieser Mittel bedingt die strikte Einhaltung der gesamten Gütesicherung RAL-GZ 632.
Dies beinhaltet auch die Ausbildung des Reinigungspersonals und die unabhängige Überwachung der Reinigungsarbeiten durch das IfO - Institut für Oberflächentechnik.